Revidiertes Geldwäschereigesetz: Wer ab Oktober 2026 neu unterstellt ist
Bisher galt das Geldwäschereigesetz (GwG) in der Schweiz vor allem für Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre. Das ändert sich am 1. Oktober 2026. Ab dann müssen auch bestimmte Beraterinnen und Berater Sorgfaltspflichten erfüllen, und zwar unabhängig davon, ob sie selbst Geld verwalten.
Der Gesetzgeber zielt dabei auf Tätigkeiten, bei denen ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei besteht: Immobiliengeschäfte, Gesellschaften ohne operative Tätigkeit und Domiziladressen. Wer in einem dieser Bereiche berät, sollte jetzt prüfen, ob er betroffen ist.
Nicht der Beruf zählt, sondern die Tätigkeit
Das neue Recht knüpft nicht an Berufsbezeichnungen an. Ob jemand Anwalt, Notarin, Treuhänder, Immobilienberater oder Unternehmensberater ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, was jemand für seine Kunden tut. Ein Treuhandbüro, das nur Buchhaltungen für KMU führt, ist zum Beispiel nicht automatisch erfasst. Dasselbe Büro kann aber unterstellt sein, sobald es auch Sitzgesellschaften gründet oder Domiziladressen anbietet.
Diese Tätigkeiten sind neu erfasst
Immobiliengeschäfte
Erfasst ist die Mitwirkung beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, etwa durch Verhandlungsführung, Vertragsgestaltung oder die Begleitung der Transaktion. Das gilt auch für wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte, zum Beispiel den Verkauf einer Gesellschaft, die im Wesentlichen eine Liegenschaft hält.
Gesellschaften ohne operative Tätigkeit
Neu unterstellt ist, wer für Kunden
- Gesellschaften ohne operative Tätigkeit gründet, verwaltet oder administriert,
- Kapital in solche Gesellschaften einbringt oder daraus ausschüttet,
- Gesellschaften über solche Strukturen kauft oder verkauft,
- Gesellschaften im Ausland gründet.
Betroffen sind damit vor allem Anbieter, die Holding- und Sitzgesellschaften aufsetzen oder deren Verwaltung übernehmen.
Domizil und Geschäftsadresse
Wer einer Gesellschaft beruflich eine Adresse oder Räumlichkeiten als Sitz zur Verfügung stellt, und das länger als sechs Monate, fällt ebenfalls unter das neue Recht. Das betrifft klassische Domizilgeber, aber auch Anbieter von virtuellen Büros mit Sitzadresse.
Wann ist die Tätigkeit «berufsmässig»?
Unterstellt ist nur, wer diese Tätigkeiten berufsmässig ausübt. Die Verordnung legt dafür Schwellenwerte fest. Berufsmässigkeit liegt vor, wenn innerhalb eines Kalenderjahres einer dieser Werte überschritten wird:
| Kriterium | Schwelle pro Jahr |
|---|---|
| Bruttoerlös aus den erfassten Tätigkeiten | mehr als CHF 50’000 |
| Anzahl Kunden oder Rechtsgeschäfte | mehr als 20 |
| Beratene Vermögenswerte Dritter | mehr als CHF 5 Mio. |
| Volumen der Transaktionen | mehr als CHF 2 Mio. |
Schon ein kleines Treuhandbüro mit 25 Domizilkunden liegt damit über der Schwelle.
Die wichtigsten Ausnahmen
Nicht jedes Mandat fällt unter das GwG. Ausgenommen sind unter anderem:
- Kleinere Immobiliengeschäfte unter CHF 5 Mio., wenn der Kaufpreis ausschliesslich über eine Bank oder einen anderen unterstellten Finanzintermediär bezahlt wird.
- Familien- und Erbangelegenheiten, etwa Schenkungen oder Erbteilungen.
- Der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum.
- Gerichts- und Schiedsverfahren: Anwältinnen und Anwälte bleiben bei der Prozessvertretung ausgenommen.
- Reine Beurkundungen durch Notare ohne zusätzliche Beratung.
- Organfunktionen bei operativ tätigen Gesellschaften und gemeinnützigen Stiftungen.
Was Betroffene ab Oktober tun müssen
1. Einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) beitreten
Unterstellte Berater müssen sich einer anerkannten SRO anschliessen. Das Gesuch muss innert zwei Monaten nach Inkrafttreten eingereicht werden, also bis zum 1. Dezember 2026. Mehr zum Anschluss an eine SRO finden Sie auf unserer Seite SRO-Lizenz in der Schweiz.
2. Kunden identifizieren
Vor Beginn eines Mandats müssen die Identität des Kunden und die wirtschaftlich berechtigte Person festgestellt werden. Hier greifen GwG und Transparenzregister direkt ineinander. Wie die 25-%-Schwelle funktioniert, erklären wir im Beitrag Wer ist wirtschaftlich berechtigt?
3. Risiken einschätzen und dokumentieren
Zweck und Hintergrund eines Geschäfts sind festzuhalten. Bei erhöhten Risiken, etwa komplexen Strukturen oder Bezug zu Hochrisikoländern, gelten zusätzliche Abklärungspflichten. Die Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.
4. Verdachtsfälle melden
Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei besteht eine Meldepflicht an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Für Anwälte gilt die Meldepflicht nur, wenn sie selbst Finanztransaktionen für ihre Kunden ausführen. Das Berufsgeheimnis bleibt bei der rein beratenden Tätigkeit geschützt.
5. Interne Organisation anpassen
Zuständigkeiten, Abläufe und Schulungen der Mitarbeitenden müssen so geregelt sein, dass die Pflichten im Alltag eingehalten werden.
Was passiert bei Verstössen?
Wer als unterstellte Person keiner SRO angeschlossen ist oder die Sorgfaltspflichten verletzt, riskiert empfindliche Bussen. Bei vorsätzlichen Verstössen sind Beträge bis CHF 500’000 möglich. Dazu kommen berufsrechtliche Folgen und ein erhebliches Reputationsrisiko.
Auch für Unternehmer relevant
Die neuen Pflichten treffen nicht nur Berater. Wer eine Firma gründet, eine Holding aufbaut oder eine Domiziladresse bezieht, wird künftig häufiger nach Ausweisen, Beteiligungsverhältnissen und der Herkunft der Mittel gefragt. Das ist keine Schikane, sondern gesetzliche Pflicht der Dienstleister. Wer diese Unterlagen bereithält, kommt schneller ans Ziel.
So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind
Die Frage «Bin ich unterstellt?» lässt sich oft nicht mit einem Satz beantworten. Einen strukturierten Selbstcheck mit klarer Einschätzung bietet gwgcheck.ch. Einen Überblick über das ganze Gesetzespaket finden Sie in unserem Beitrag Transparenzregister und neues Geldwäschereigesetz 2026.
FAQ
Bin ich als Buchhalter oder Treuhänder automatisch unterstellt?
Nein. Reine Buchhaltung, Steuerberatung und Lohnadministration für operative Firmen fallen nicht unter das GwG. Entscheidend ist, ob Sie eine der erfassten Tätigkeiten ausüben, zum Beispiel Sitzgesellschaften verwalten oder Domiziladressen anbieten, und dabei die Schwellen überschreiten.
Gilt das neue Recht auch für laufende Mandate?
Ja. Ab dem 1. Oktober 2026 sind die Sorgfaltspflichten auch für bestehende Kundenbeziehungen zu erfüllen, soweit sie unter die erfassten Tätigkeiten fallen. Es lohnt sich, bestehende Dossiers frühzeitig zu ergänzen.
Was ist eine Gesellschaft ohne operative Tätigkeit?
Eine Gesellschaft, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb führt, also kein Personal, keine eigenen Räume und keine Handels- oder Produktionstätigkeit hat. Typische Beispiele sind reine Beteiligungs- oder Vermögensverwaltungsgesellschaften.
Muss ich als Unternehmer etwas tun, wenn ich eine Domiziladresse nutze?
Sie selbst sind nicht unterstellt. Ihr Domizilgeber muss aber Ihre Identität und die wirtschaftlich berechtigten Personen Ihrer Firma prüfen. Rechnen Sie damit, dass er entsprechende Unterlagen anfordert, auch bei bestehenden Verträgen.
Wie hängen GwG und Transparenzregister zusammen?
Beide treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Unterstellte Berater erhalten Zugang zum Transparenzregister und müssen melden, wenn ihre Angaben von den eingetragenen Daten abweichen. Mehr dazu auf transparenzregister.ch.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


